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   BGH, 20.12.2011 - StB 16/11   

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https://dejure.org/2011,16485
BGH, 20.12.2011 - StB 16/11 (https://dejure.org/2011,16485)
BGH, Entscheidung vom 20.12.2011 - StB 16/11 (https://dejure.org/2011,16485)
BGH, Entscheidung vom 20. Dezember 2011 - StB 16/11 (https://dejure.org/2011,16485)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 21 POG-RP; § 28 POG-RP; § 72 Abs. 2 FamFG; Art. 103 Abs. 1 GG; Art. 19 Abs. 4 GG
    Polizei- und Ordnungsbehördengesetz Rheinland-Pfalz; Rechtswegzuweisung zur ordentlichen Gerichtsbarkeit; Gesamtverweisung; FamFG; Rechtsbeschwerde; Beschwerdegericht (fehlende Zuständigkeit); rechtliches Gehör; Zweck des Richtervorbehalts; effektiver Rechtsschutz

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 7 FamFG, § 23 FamFG, § 58 FamFG, § 68 FamFG, § 72 FamFG
    Ablehnung einer polizeilichen Videoüberwachung durch das Amtsgericht in Rheinland-Pfalz: Zuständiges Beschwerdegericht

  • Wolters Kluwer

    Antrag auf richterliche Entscheidung über den Einsatz besonderer Mittel der verdeckten Datenerhebung nach § 28 Abs. 2 Nr. 2, Abs. 4 S. 4 POG RP; Notwendigkeit der Einschaltung eines Richters bei einer heimlichen Überwachung des Eingangsbereichs eines Mehrfamilienhauses ...

  • rewis.io

    Ablehnung einer polizeilichen Videoüberwachung durch das Amtsgericht in Rheinland-Pfalz: Zuständiges Beschwerdegericht

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Antrag auf richterliche Entscheidung über den Einsatz besonderer Mittel der verdeckten Datenerhebung nach § 28 Abs. 2 Nr. 2 , Abs. 4 S. 4 POG RP; Notwendigkeit der Einschaltung eines Richters bei einer heimlichen Überwachung des Eingangsbereichs eines Mehrfamilienhauses ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (10)

  • OLG Zweibrücken, 03.05.2011 - 3 W 45/11

    Polizeiliche Gefahrenabwehr: Funktionelle Zuständigkeit für die Beschwerde gegen

    Auszug aus BGH, 20.12.2011 - StB 16/11
    Ohne den Rückgriff auf die Normen des Gerichtsverfassungsgesetzes liefen die durch die Gesamtverweisung auf das FamFG mit in Bezug genommenen Vorschriften über das Rechtsmittelverfahren leer, weil weder das FamFG selbst die gerichtliche Zuständigkeit normiert noch der Landesgesetzgeber hierzu - ihm grundsätzlich mögliche - eigene Regelungen getroffen hat (im Ergebnis ebenso OLG Zweibrücken, Beschluss vom 3. Mai 2011 - 3 W 45/11, NJW 2011, 3527; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 24. August 2011 - 3 Wx 188/11, juris Rn. 13).

    a) Nach § 21 Abs. 1 Satz 3, § 28 Abs. 4 Satz 6 POG RP, § 58 FamFG, § 119 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b GVG war zur Entscheidung über die Beschwerde des Antragstellers nicht das Landgericht, sondern das Oberlandesgericht zuständig (ebenso OLG Zweibrücken, Beschluss vom 3. Mai 2011 - 3 W 45/11, NJW 2011, 3527; vgl. auch BTDrucks. 16/6308 S. 167; aA, allerdings ohne nähere Begründung, Roos/Lenz, POG RP, 4. Aufl., § 21 Rn. 6).

    Danach findet auch § 4 Abs. 3 Nr. 2 GerOrgG RP entsprechende Anwendung (ebenso OLG Zweibrücken, Beschluss vom 3. Mai 2011 - 3 W 45/11, NJW 2011, 3527).

  • BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02

    Rechtsschutz gegen den Richter I

    Auszug aus BGH, 20.12.2011 - StB 16/11
    Die Möglichkeit, im Verfahren gehört zu werden, schafft indes einen wesentlichen Teil der Rechtfertigung dafür, dass der Gesetzgeber es den Beteiligten zumutet, eine Entscheidung gegebenenfalls ohne weitere Korrekturmöglichkeit hinzunehmen (BVerfG, Beschluss vom 30. April 2003 - 1 PBvU 1/02, BVerfGE 107, 395, 409).

    (3) Der Prüfungsumfang des Rechtsbeschwerdegerichts bei der hier vorzunehmenden Beurteilung der Rechtmäßigkeit polizeilicher Gefahrenabwehrmaßnahmen lässt sich auch nicht mit der Erwägung einschränken, der Betroffene könne die fehlende Zuständigkeit des Beschwerdegerichts in einem Nachtragsverfahren geltend machen; denn eine solche nachträgliche Prüfung führt nur zu einem wenig effektiven Rechtsschutz (vgl. zur Bedeutung eines effektiven Rechtsschutzes BVerfG, Beschluss vom 30. April 2003 - 1 PBvU 1/02, BVerfGE 107, 395, 408), da in dem Fall, dass eine Maßnahme angeordnet wird, diese zum Zeitpunkt des Nachverfahrens regelmäßig bereits durchgeführt sein wird und somit der Grundrechtseingriff nicht mehr verhindert werden kann.

  • BVerfG, 08.01.1959 - 1 BvR 396/55

    Gehör bei Haftbefehl

    Auszug aus BGH, 20.12.2011 - StB 16/11
    Ansonsten wäre eine sinnvolle Gesetzesanwendung nicht möglich (vgl. BVerfG, Beschluss vom 8. Januar 1959 - 1 BvR 396/55, BVerfGE 9, 89, 94 ff., 104 f.; s. auch BVerfG, Beschluss vom 16. Juni 1981 - 1 BvR 1094/80, BVerfGE 57, 346, 358 ff. mwN).

    In Fällen, in denen der Betroffene auf eine bevorstehende gerichtliche Entscheidung keinen Einfluss nehmen kann, soll die Einschaltung des Richters gewährleisten, dass die Interessen der nicht gehörten Beteiligten gebührend berücksichtigt und insbesondere die gesetzlichen Voraussetzungen derartiger Eingriffe genau beachtet werden (BVerfG, Beschluss vom 8. Januar 1959 - 1 BvR 396/55, BVerfGE 9, 89, 97).

  • BVerfG, 16.06.1981 - 1 BvR 1094/80

    Zwangsvollstreckung II

    Auszug aus BGH, 20.12.2011 - StB 16/11
    Ansonsten wäre eine sinnvolle Gesetzesanwendung nicht möglich (vgl. BVerfG, Beschluss vom 8. Januar 1959 - 1 BvR 396/55, BVerfGE 9, 89, 94 ff., 104 f.; s. auch BVerfG, Beschluss vom 16. Juni 1981 - 1 BvR 1094/80, BVerfGE 57, 346, 358 ff. mwN).
  • BGH, 05.11.2008 - XII ZR 103/07

    Bindung des Bundesgerichtshofes an eine vom Oberlandesgericht getroffene

    Auszug aus BGH, 20.12.2011 - StB 16/11
    bb) Allerdings hat der Bundesgerichtshof für das Rechtsbeschwerdeverfahren nach der Zivilprozessordnung angenommen, dass auch die Zuständigkeit des Beschwerdegerichts nicht zu prüfen sei (vgl. BGH, Beschluss vom 4. Juli 2007 - VII ZB 6/05, NJW-RR 2007, 1498), und zur Begründung auf den Regelungsgehalt der § 576 Abs. 2, § 571 Abs. 2 Satz 2 ZPO sowie entsprechende Rechtsprechung zum zivilrechtlichen Revisionsverfahren (vgl. BGH, Urteil vom 22. Februar 2005 - KZR 28/03, NJW 2005, 1660, 1661 f.; vgl. auch BGH, Beschluss vom 5. November 2008 - XII ZR 103/07, NJW-RR 2009, 434, 435) verwiesen.
  • BGH, 04.07.2007 - VII ZB 6/05

    Umfang des Verzichts auf Immunität für gerichtliche Verfahren in einer

    Auszug aus BGH, 20.12.2011 - StB 16/11
    bb) Allerdings hat der Bundesgerichtshof für das Rechtsbeschwerdeverfahren nach der Zivilprozessordnung angenommen, dass auch die Zuständigkeit des Beschwerdegerichts nicht zu prüfen sei (vgl. BGH, Beschluss vom 4. Juli 2007 - VII ZB 6/05, NJW-RR 2007, 1498), und zur Begründung auf den Regelungsgehalt der § 576 Abs. 2, § 571 Abs. 2 Satz 2 ZPO sowie entsprechende Rechtsprechung zum zivilrechtlichen Revisionsverfahren (vgl. BGH, Urteil vom 22. Februar 2005 - KZR 28/03, NJW 2005, 1660, 1661 f.; vgl. auch BGH, Beschluss vom 5. November 2008 - XII ZR 103/07, NJW-RR 2009, 434, 435) verwiesen.
  • BGH, 22.02.2005 - KZR 28/03

    Bezugsbindung

    Auszug aus BGH, 20.12.2011 - StB 16/11
    bb) Allerdings hat der Bundesgerichtshof für das Rechtsbeschwerdeverfahren nach der Zivilprozessordnung angenommen, dass auch die Zuständigkeit des Beschwerdegerichts nicht zu prüfen sei (vgl. BGH, Beschluss vom 4. Juli 2007 - VII ZB 6/05, NJW-RR 2007, 1498), und zur Begründung auf den Regelungsgehalt der § 576 Abs. 2, § 571 Abs. 2 Satz 2 ZPO sowie entsprechende Rechtsprechung zum zivilrechtlichen Revisionsverfahren (vgl. BGH, Urteil vom 22. Februar 2005 - KZR 28/03, NJW 2005, 1660, 1661 f.; vgl. auch BGH, Beschluss vom 5. November 2008 - XII ZR 103/07, NJW-RR 2009, 434, 435) verwiesen.
  • BGH, 07.12.2010 - StB 21/10

    Freiheitsentziehung nach Landesrecht; Beschwerde; Rechtsbeschwerde; FEVG; FGG;

    Auszug aus BGH, 20.12.2011 - StB 16/11
    Der Landesgesetzgeber hat durch die Regelungen des § 21 Abs. 1 Satz 2, Satz 3, § 28 Abs. 4 Satz 6 POG RP die ihm nach § 40 Abs. 1 Satz 2 VwGO eröffnete Möglichkeit genutzt, bestimmte grundsätzlich dem Verwaltungsrechtsweg zugehörige Streitigkeiten der länderpolizeilichen Gefahrenabwehr einem anderen Rechtsweg mitsamt dem dafür geltenden Verfahrensrecht und Instanzenzug zuzuweisen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. Dezember 2010 - StB 21/10, NJW 2011, 690; vom 1. März 2011 - StB 28/10).
  • BGH, 01.03.2011 - StB 28/10

    Streitigkeiten über Maßnahmen der länderpolizeilichen Gefahrenabwehr in

    Auszug aus BGH, 20.12.2011 - StB 16/11
    Der Landesgesetzgeber hat durch die Regelungen des § 21 Abs. 1 Satz 2, Satz 3, § 28 Abs. 4 Satz 6 POG RP die ihm nach § 40 Abs. 1 Satz 2 VwGO eröffnete Möglichkeit genutzt, bestimmte grundsätzlich dem Verwaltungsrechtsweg zugehörige Streitigkeiten der länderpolizeilichen Gefahrenabwehr einem anderen Rechtsweg mitsamt dem dafür geltenden Verfahrensrecht und Instanzenzug zuzuweisen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. Dezember 2010 - StB 21/10, NJW 2011, 690; vom 1. März 2011 - StB 28/10).
  • OLG Düsseldorf, 24.08.2011 - 3 Wx 188/11
    Auszug aus BGH, 20.12.2011 - StB 16/11
    Ohne den Rückgriff auf die Normen des Gerichtsverfassungsgesetzes liefen die durch die Gesamtverweisung auf das FamFG mit in Bezug genommenen Vorschriften über das Rechtsmittelverfahren leer, weil weder das FamFG selbst die gerichtliche Zuständigkeit normiert noch der Landesgesetzgeber hierzu - ihm grundsätzlich mögliche - eigene Regelungen getroffen hat (im Ergebnis ebenso OLG Zweibrücken, Beschluss vom 3. Mai 2011 - 3 W 45/11, NJW 2011, 3527; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 24. August 2011 - 3 Wx 188/11, juris Rn. 13).
  • BGH, 30.04.2021 - BLw 2/20

    Eintragung der Zugehörigkeit eines Grundstücks zu einem Hof im Sinne der

    Aus der Entscheidung des 3. Strafsenats des Bundesgerichtshofs vom 20. Dezember 2011 (StB 16/11, Wistra 2012, 198 Rn. 7 f.) ergibt sich nichts anderes.

    Soweit dort die Kompetenz des Rechtsbeschwerdegerichts, die Zuständigkeit des Beschwerdegerichts zu prüfen, bejaht wird, bezieht sich dies nur auf die Zuständigkeit für die Entscheidung über eine Beschwerde der Polizeibehörde nach § 21 Abs. 1 Satz 3, § 28 Abs. 4 Satz 6 POG RP, während die Prüfungskompetenz des Rechtsbeschwerdegerichts in sonstigen Fällen ausdrücklich offengelassen wurde (BGH, Beschluss vom 20. Dezember 2011 - StB 16/11, wistra 2012, 198 Rn. 9).

  • BGH, 22.09.2021 - 3 ZB 2/20

    Polizeiliche Anordnung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung in

    Soweit der Senat im Beschluss vom 20. Dezember 2011 (StB 16/11, BGHR POG-RhPf § 21 Abs. 1 Satz 2 Rechtsmittel 1 Rn. 6 ff.) eine von Amts wegen vorzunehmende Prüfung der Zuständigkeit in Fällen für geboten erachtet hat, die verdeckte polizeiliche Maßnahmen ohne vorherige Anhörung des Betroffenen zum Gegenstand haben, liegt ein solcher oder ein vergleichbarer Sachverhalt dem vorliegenden Verfahren nicht zu Grunde.

    Es bedarf daher keiner Entscheidung, ob - wofür einiges spricht - anstelle des Landgerichts das Oberlandesgericht zur Beschwerdeentscheidung berufen gewesen wäre (in diesem Sinne BGH, Beschluss vom 20. Dezember 2011 - StB 16/11, BGHR POG-RhPf § 21 Abs. 1 Satz 2 Rechtsmittel 1 Rn. 5; für § 34b Abs. 2 PolG NRW: OLG Düsseldorf, Beschluss vom 4. November 2020- I - 5 Sa 41/20, S. 4 ff. [unveröffentlicht]; aA OLG Hamm, Beschluss vom 23. Juli 2020 - 15 W 287/20, juris Rn. 4; vgl. zum Ganzen BeckOK PolG NRW/Barczak, 19. Ed., § 34b Rn. 43).

  • KG, 20.03.2018 - 1 W 51/18

    Verwaltungsvollstreckung in Berlin: Rechtmäßigkeit der Anordnung einer

    Das Gerichtsverfassungsgesetz ist aber entsprechend anzuwenden, weil sonst die durch die Gesamtverweisung mit in Bezug genommenen Vorschriften über das Rechtsmittelverfahren leer liefen (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Dezember 2011 - StB 16/11 - juris m.w.N.).
  • OLG München, 01.04.2019 - 34 Wx 289/18

    Anordnung der Elektronischen Aufenthaltsüberwachung

    Die Entscheidung über die Beschwerde obliegt aufgrund der allgemeinen Verweisung des Landesrechts auf das Verfahren des FamFG gemäß § 119 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b GVG dem Oberlandesgericht (vgl. BGH vom 20.12.2011 - 1 StB 16/11, BeckRS 2012, 3448).
  • LG Saarbrücken, 26.02.2013 - 5 T 63/13

    Gerichtliches Verfahren bei einer Wohnungsdurchsuchung im Saarland: Anwendbarkeit

    d) Soweit der Landesgesetzgeber damit nicht von der ihm eröffneten Möglichkeit der Verweisung auf die nunmehr gültigen bundesrechtlichen Bestimmungen des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit vom 17. Dezember 2008 (FamFG) Gebrauch macht (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 20. Dezember 2011 - StB 16/11, BeckRS 2012, 03448 Rn. 3), bleibt es demzufolge für die Regelung des Verfahrens beim Durchsuchen von Wohnungen bei den Bestimmungen des Gesetzes über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FGG).

    Es widerspräche dem eindeutigen polizeirechtlichen Gesetzeszweck, den Betroffenen vor der Anordnung persönlich anzuhören (vgl. BGH BeckRS 2012, 03448 Rn. 11f.).

  • OLG München, 14.11.2018 - 34 Wx 42/18

    Wohnungsdurchsuchung für Zwecke der Gefahrenabwehr

    Die Entscheidung über die Beschwerde obliegt aufgrund der allgemeinen Verweisung des Landesrechts auf das Verfahren des FamFG gemäß § 119 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b GVG dem Oberlandesgericht (BGH vom 20.12.2011 - 1 StB 16/11, BeckRS 2012, 3448; Schwabenbauer in BeckOK PolR Bayern Art. 24 PAG Rn. 48).
  • OLG Zweibrücken, 08.03.2012 - 3 W 36/12

    Polizeiliche Videoüberwachung eines Sexualstraftäters in Rheinland-Pfalz

    Auf die durch die Kammer zugelassene Rechtsbeschwerde hin hat der Bundesgerichtshof die Entscheidung der Kammer mit Beschluss vom 20. Dezember 2011 (StB 16/11) mangels deren funktioneller Zuständigkeit aufgehoben und die Sache zur Entscheidung über die Beschwerde an den Senat verwiesen.
  • AG Pirmasens, 30.11.2016 - 1 XIV 89/16

    Polizei- und Ordnungsrecht in Rheinland-Pfalz: Anordnung einer

    Zwar ist der durch die beabsichtigte ordnungsbehördliche Maßnahme unmittelbar Betroffene nach § 7 Abs. 2 Nr. 1 FamFG i.V.m. § 21 Abs. 1 S. 3 POG Verfahrensbeteiligter, jedoch widerspricht seine nach dem Gesetzeswortlaut vorgesehene Beteiligung an dem Verfahren vor Erlass des die Durchsuchung anordnenden Beschlusses dem eindeutigen polizeirechtlichen Gesetzeszweck, da andernfalls die Gefahr bestünde, dass die sicherzustellende Sache dem Zugriff der zuständigen Behörde entzogen wird und somit eine sinnvolle Gesetzesanwendung nicht möglich wäre (vgl. AG Pirmasens, Beschluss vom 07.06.2016 - 1 XIV 41/16 L (POG) sowie zur insoweit vergleichbaren Situation bei der verdeckten Datenerhebung nach § 28 POG RP etwa BGH, Beschluss vom 20.12.2011 - StB 16/11, zitiert nach juris, Rn. 11).
  • OLG Hamm, 23.07.2020 - 15 W 287/20
    Denn die Verweisung auf einen bestimmten verfahrensrechtlichen Rahmen erfasst regelmäßig auch die diesem zugrundeliegenden gerichtsverfassungsrechtlichen Regeln für den Instanzenzug (BGH, Beschluss vom 20.12.2011 - 1 StB 16/11 = BeckRS 2012, 3448, Rdn.3).
  • OLG Düsseldorf, 04.11.2020 - 5 Sa 41/20

    Voraussetzungen für eine Zuständigkeitsbestimmung Anordnung oder Bestätigung

    Deshalb besteht keine Notwendigkeit die Vorschrift des § 119 Abs. 1 1 b) GVG gegen seinen klaren Wortlaut auch auf freiheitsbeschränkende Maßnahmen auszuweiten ( vgl. BGH, Beschluss vom 20.12.2011, StB 16/11 zur polizeilichen Videoüberwachung; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 03.05.2011, 3 W 45/11 zur Wohnungsdurchsuchung nach POlG Rheinland-Pfalz ).
  • OLG Düsseldorf, 15.05.2012 - 3 Wx 96/12

    Gerichtliche Anordnung einer Wohnungsdurchsuchung zum Zwecke der Sicherstellung

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